Die Landesversammlung

Die Landesversammlung ist die Vertretung der württembergischen VCP-Mitglieder. Sie bestimmt Richtlinien und Grundsätze der gemeinsamen Arbeit und ist damit das oberste beschlussfassende Gremium. Sie besteht aus gewählten Gau-Delegierten, entsprechend der Mitgliederzahlen der Gaue, den Landesratsvertretern, den hauptamtlichen Jugendreferenten, den Heimausschuss-Vertretern, ihrem eigenen Vorstand und aus Vertretern der Erwachsenenarbeit.

Ziele der Landesversammlung

Konkret werden in der Landessatzung u.a. folgende Ziele der Landesversammlung genannt:

  • Festlegung des Rahmen und der Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit
  • Beschluss über Richtlinien für die Jahresplanung und konkrete Vorhaben
  • Änderungen der Landessatzung, an „Unser Selbstverständnis“, der Arbeitsordnungen des VCP Württemberg und der eigenen Geschäftsordnung
  • Einsetzung von Arbeitskreisen, Ausschüssen und Beauftragungen
  • Wahlen von Landesleitung, Landesversammlungsvorstand, Heimausschussdelegierten, …
  • Antragsstellung an Bundesversammlung und andere Gremien

Sie tagt mindestens einmal im Jahr, meistens an einem Wochenende im Frühjahr. Bei Bedarf können auch weitere Versammlungen einberufen werden. Die Details zur Arbeit der Landesversammlung sind in der Landessatzung und der Geschäftsordnung der Landesversammlung geregelt.

Der Landesversammlungsvorstand

Der Vorstand der Landesversammlung besteht aus einem paritätisch besetzten Vorsitz und zwei Schriftführern. Er lädt zur Landesversammlung ein, erarbeitet eine Tagesordnung, leitet und protokolliert die Sitzung und wacht über die Einhaltung deren Beschlüsse. Die Vorsitzenden des Landesversammlungsvorstands sind ordentliche, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Landesrates und können mit beratender Stimme an den Landesleitungssitzungen teilnehmen. Aktuell besteht der Landesversammlungsvorstand aus Nicole Spano, Julian Schneck,  Andre Häberle und Lena Fingerle.